Mitteilungen

Hier finden Sie alle Mitteilungen der Gemeinde im Überblick

Revision der Ortsplanung und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 04.10.1991 über den Wald (WaG); öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat von Rüeggisberg bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 09. Juni 1985 (BauG) die revidierte baurechtliche Grundordnung inkl. die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 05. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage. Die Aktenauflage umfasst:

- revidiertes Baureglement und revidierter Zonenplan inkl. Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 04.10.1991 über den Wald (WaG);

- Änderung des Teilbaureglements und Teilzonenplan «Moorlandschaft Nr. 163 Gurnigel-Gantrisch»;

- Änderung Überbauungsordnung «Ehehafte»

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 22. August - 22. September 2025 auf der Gemeindeverwaltung Rüeggisberg öffentlich auf. Die Unterlagen können zusätzlich unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.swisstransfer.com/d/28720764-6cd4-4d48-8c6c-b6a111a15051

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 28, 3088 Rüeggisberg, einzureichen.

Rüeggisberg, 18. August 2025

Der Gemeinderat

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Strassensanierung Niederbütschelstrasse (Belagserneuerung) / fak. Referendum nach Art. 14 Abs. 3 OgR

Der Gemeinderat hat am 13. August 2025 für die Strassensanierung mit Belagserneuerung der Niederbütschelstrasse zwischen Niederbütschel – Senggi (Vorderfultigen) einen Verpflichtungskredit von Fr. 170'000.--  beschlossen.

Beschlüsse des Gemeinderates von mehr als Fr. 100'000.--  bis Fr. 200'000..-- unter-liegen dem fakultativen Finanzreferendum (Art. 14 Abs. 3 Organisationsreglement). Beschlüsse innerhalb dieses Finanzvolumens sind mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen zu publizieren. Innert dieser Frist können fünf Prozent der Stimmberechtig-ten die Behandlung des Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen (Art. 14 Abs. 4 OgR).

Die Unterlagen zu diesem Geschäft können auf der Gemeindeschreiberei eingese-hen werden, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Rüeggisberg, 15. August 2025

Der Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 13. August 2025

In einer 2 ¼ stündigen Behandlungsdauer verabschiedet der Gemeinderat die Revision der Ortsplanung Rüeggisberg zur öffentlichen Auflage vom 22. August – 22. September 2025. Ein überaus umfangreiches und langandauerndes Geschäft macht damit einen weiteren grossen Schritt. Nach der 30tägigen Auf-lage auf der Gemeindeverwaltung und nach der Bereinigung von allfälligen Einsprachen und Rechtsverwahrungen soll die Ortsplanungsrevision Rüeggisberg an der Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2025 beschlossen werden.

Der Rat hat Mitte Juni 2025 die Revision des Organisationsreglementes (neu Gemeindeordnung GO) und der Organisationsverordnung (OV) samt Anhängen, aber auch die neue Einreihung der Gehaltsklassen für das Gemeindepersonal und die neuen Entschädigungen an die Behördenmitglieder zur öffentlichen Mitwirkung gebracht. Das Mitwirkungsverfahren fand vom 17. Juni – 15. August 2025 statt. Mitwirkungseingaben zu den aufgelegten Reglementsänderungen sind aber von keiner Seite eingegangen.

Der Auftrag für die Strassensanierung/Belagserneuerung auf der Niederbütschelstrasse ab Niederbütschel bis Einmündung Gutried geht an die Bauunternehmung Peter BATT AG, Güm-ligen, zum Offertbetrag von Fr. 119'779.30 netto inkl. MWST. Die Peter BATT AG wird nun noch eine Verlängerung der Strassensanierung bis ins Senggi nachofferieren. Für den gesamten Umfang der Strassensanierung inkl. Ingenieurkosten bewilligt der Rat einen Verpflichtungskredit von Fr. 170'000.--, welcher dem fakultativen Finanzreferendum untersteht und noch publiziert werden muss.

Mit der PostAuto AG, Gebiet Mitte, Bern, wird der Betriebsvertrag (Transportvereinbarung) für die beiden Schulbusse Bütschel/Fultigen und Helgisried für das Schuljahr 2025/2026 abgeschlossen. Die Kosten für die Schülertransporte mit den beiden Scola-Bussen belaufen sich auf total Fr. 248'573.80 inkl. MWST und fallen damit etwas günstiger aus als letztes Jahr (Fr. 251'689.--). Der Grund liegt bei weniger Fahrkilometern und Betriebsstunden beim Schulbus Bütschel.

An das jährliche Musikfestival „Bärenstutz 1“ in Rüeggisberg spricht der Rat für die diesjährige Ausgabe im Herbst/Winter mit 4 Konzerten einen Beitrag von Fr. 500.--  zulasten der Spezialfinanzierung für Kultur und Bildung.

Für die Schweiz. Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte, Zürich, spricht der Rat eine Spende von Fr. 100.--.

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Protokoll Gemeindeversammlung 05. Juni 2025

Das Protokoll zur "Frühjahrs"-Gemeindeversammlung 2025 finden Sie hier: Protokoll Gemeindeversammlung 05.06.2025.pdf

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Gemeindeversammlung 05. Juni 2025 - Medienmitteilung

Die „Frühjahrs“-Gemeindeversammlung von heute Abend wurde von 45 Personen (inkl. Gemeinderat und Kader Gemeindeverwaltung) besucht, was einer Stimmbeteiligung von 3,2 % entspricht. Folgende Geschäfte wurden an der Rüeggisberger Gemeindeversammlung behandelt:

  • Der Verwendungszweck der gemeindeeigenen „Spezialfinanzierung für Waldungen“ beschränkt sich auf die Waldungen der früheren Waldgemeinden Hinterfultigen und Brügglen. Die Waldgemeinden Hinterfultigen und Brügglen sind aber bereits im 1970 in der Einwohnergemeinde aufgegangen. Die Wälder „Gemeiner Rain“ im Bereich der Schwarzwasserschluchten bilden seit 2021 ein Totalreservat (Waldreservatsvertrag mit dem Kanton auf 50 Jahre) und werden nicht mehr genutzt. Folglich haben diese Waldungen keinen Finanzbedarf mehr, ausser dem zwischenzeitlichen Ausholzen von Wanderwegen. Der Gemeinderat wollte den Verwendungszweck der Spezialfinanzierung deshalb auf alle Wälder der Gemeinde, auf Gesuch hin auch für private Wälder, ausdehnen, was von den anwesenden Stimmberechtigten mit 23 : 16 Stimmen aber abgelehnt wurde. Die mangelnden Kriterien, wer wohl für was allenfalls Beiträge aus der Spezialfinanzierung beanspruchen kann, gab wohl den Ausschlag für die Ablehnung. Die Gelder der Spezialfinanzierung bleiben auch weiterhin auf die Waldungen „Gemeiner Rain“ der Einwohnergemeinde beschränkt.
  • Für die Strassensanierung (Belagserneuerung) der Fultigenstrasse von der Käserei Vorderfultigen bis nach Hinterfultigen Kreuzweg bewilligt die Versammlung einen Verpflichtungskredit von Fr. 550‘000.--.
  • Aus der Gemeinderechnung 2024 resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 509‘971.50. Mit diesem erfreulichen Resultat mussten aber gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Abschreibungen in gleicher Höhe vorgenommen werden, weshalb die Gemeinderechnung 2024 mit einer Null abschliesst.
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Kantonsstrasse Nr. 183 Wislisau – Riggisberg (Riggisbergstrasse) / Verkehrserschwernis wegen Wasserbauarbeiten

Am Montag, 05. Mai 2025, starten die Bauarbeiten zum Hochwasserschutz Rohrbach, Einmündung ins Schwarzwasser, als letzte Etappe des Wasserbauplanes Rohrbach. Der Baubereich erstreckt sich von der Einmündung des Rohrbachs ins Schwarzwasser bachaufwärts bis oberhalb den Gewerbebauten Stoller Bedachungen AG/Kohli Metall-Systembau, etappiert über den Zeitraum Mai – Oktober 2025.

Aus diesem Grund kann die angrenzende Kantonsstrasse Wislisau – Riggisberg (Riggisbergstrasse) während der Zeitspanne Mai – Oktober 2025 nur halbseitig bzw. einspurig befahren werden. Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage wechselseitig geregelt und es ist mit Verkehrserschwernissen und Wartezeiten zu rechnen.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer/innen, von diesen Verkehrserschwernissen Kenntnis zu nehmen, und wir danken für das Verständnis.

Weitere Auskünfte erteilt bei Bedarf auch die Bauleitung, Ingenieurbüro Gruner AG, Projektleiterin Katja Henz, Tel. 031 544 24 57.

Gemeindeverwaltung Rüeggisberg & die Bauleitung

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Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 26. Juni 2025

Der 8jährige Nachführungsvertrag für die amtliche Vermessung mit Geometer Rinaldo Toneatti, Belp (GEOGRID AG) läuft per 31. Dezember 2025 aus. Der Auftrag als Nachführungsgeometer muss gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden. Auf die Ausschreibung hin sind 4 Angebote eingegangen. Das Nachführungsmandat 2026 – 2033 für die amtliche Vermessung der Gemeinde Rüeggisberg wird wiederum an das Büro GEOGRID AG, Belp, mit dem Nachfüh-rungsgeometer Peter Dütschler, vergeben.

Nächstes Jahr wird die Fultigenstrasse auf dem Abschnitt Vorderfultigen Käserei – Hinterfultigen Kreuzweg saniert (Belagserneuerung). Die Gemeindeversammlung vom 05. Juni 2025 hat hiefür einen Verpflichtungskredit von Fr. 550'000.--  bewilligt. Gleichsam sollen aber auch die Trinkwasserleitungen, welche sich teilweise im Strassenterrain befinden, erneuert und nach Möglichkeit verlegt werden. Es muss befürchtet werden, dass die immerhin über 100jährigen Grauguss-Leitungen durch die Erschütterungen beim Einsatz von schweren Baumaschinen beschädigt werden. Es wäre wenig sinnvoll, einen neuen Strassenoberbau wegen allfälligen Rohrbrüchen gerade wieder aufzureissen. Zudem kann damit der Löschschutz verbessert werden. Die Kosten für den Ersatz der Leitungen werden auf rund Fr. 1'120'000.--  geschätzt, wofür Ende November 2025 an der Urne ein entsprechender Verpflichtungskredit eingeholt werden soll. Mit der Projektierung der neuen Leitungen wird die WA-TEC AG, Ingenieurunternehmung für Wassertechnik, Gwatt b. Thun, beauftragt, zum Offertbetrag von Fr. 22'701.--  netto inkl. MWST.

Die Generelle Wasserversorgungsplanung GWP muss aus verschiedenen Gründen überarbeitet werden. Der Auftrag zur Überarbeitung geht an die WA-TEC AG, Ingenieurunternehmung für Wassertechnik, Gwatt bei Thun, zum Offertbetrag von Fr. 27'473.--  exkl. MWST. Als erster Schritt wird die WA-TEC AG ein Pflichtenheft ausarbeiten und vorlegen, welches vom Kant. Amt für Wasser und Abfall genehmigt werden muss.

Im Wasserreservoir Kellen muss die mechanische Einlaufklappe ersetzt werden. Der Lieferauftrag hiefür geht an die STEBATEC Trinkwasser AG, Burgdorf, zum Offertbetrag von Fr. 10'364.89 inkl. MWST. Der Ein- und Ausbau der Klappe wird der Zwahlen-Beyeler Haustechnik GmbH, Rüeggisberg, in Auftrag gegeben.

Im Pumpwerk Than der Wasserversorgung muss bei den Pumpen ein Frequenzumrichter installiert werden, damit bei einem Stromausfall das Notstrom-Aggregat der Gemeinde angehängt werden kann. Der Frequenzumrichter begrenzt den Anlaufstrom auf in etwa den Nennstrom der Pumpen, damit die Pumpen bei einem Notfall, d.h. bei Stromausfall, problemlos gestartet werden können. Der Auftrag zur Nachrüstung der Pumpen mit einem Frequenzumrichter geht ebenfalls an die STEBATEC Trinkwasser AG, Burgdorf, zum Offertbetrag von Fr. 26'558.42 netto inkl. MWST.

Für die beliebte Brätlistelle beim Luftschranz imThanwald wird eine barrierefreie Kompotoi-Toilette angeschafft für rund Fr. 14'000.--. Die Toilette in Holzausführung kommt ohne Chemie und Wasser aus. Die Feststoffe werden mit Holzschnitzeln abgedeckt. Das Kompotoi ersetzt das bisherige Kunststoff-Toi Toi, welches nur gemietet war, was auf die Dauer doch nicht unerhebliche Mietkosten auslöste.

Reto Zimmermann, Hinterfultigen, hat als Verantwortlicher für die Winterdienstarbeiten (Schneepflug) im Bezirk Hinterfultigen – Vorderfultigen auf die neue Wintersaison 2025/2026 gekündigt. Sein Rücktritt wird mit dem besten Dank für seine geleistete Arbeit bei der nicht immer leichten Aufgabe wie die Schneeräumung angenommen. Der Auftrag für die Winterdienstarbeiten wird in den Gemeinde-Nachrichten 3/2025 im September 2025 neu ausgeschrieben.

Zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses im Zusammen-hang mit den jährlich wiederkehrend an den Kanton zu bezahlenden Lastenverteiler Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Familienzulagen und „neue Aufgabenteilung“ wird bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG ein Darlehen von Fr. 1‘800‘000.--  zu einem Zinssatz von 0,47 % aufgenommen, Laufzeit bis 31. Ok-tober 2025, bis dann der kantonale Finanzausgleich eintrifft.

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Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 04. Juni 2025

Die Gemeinde Rüeggisberg spendet z.G. der Einwohnerinnen und Einwohner des zerstörten Dorfes Blatten im Lötschental einen Beitrag von Fr. 1‘000.--, und zwar direkt auf das Spendenkonto der Einwohnergemeinde Blatten.

An der Baumgartenstrasse in Niederbütschel muss über den dortigen Bütschelbach eine Brücke saniert werden, indem eine neue Betonplatte über die bestehende Brücke gezogen wird. Die Baumeisterarbeiten dazu gehen an die Burri + Partner Bau AG, Riggisberg, zum Offertbetrag von Fr. 42'449.55 netto inkl. MWST. Dazu rechnen sich die Ingenieurleistungen der EBING Bauingenieur GmbH, Thun, gemäss Offerte mit Fr. 3'697.--  netto inkl. MWST.

In der Gemeinde Rüeggisberg wird per 10. Juni 2025 ein Leerwohnungsbestand von 6 Wohnungen ermittelt. Es handelt sich dabei um 1-Zimmer- bis 4 ½ -Zimmer-Wohnungen.

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Honig- und Wildbienen in Gefahr; Informationen zur asiatischen Hornisse

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen des INFORAMA'S zur asiatischen Hornisse (Meldestelle):

Information INFORAMA.pdf

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AHV-Zweigstelle Rüeggisberg - neue Öffnungszeiten

Die Zweigstellenleiterin Salome Gyr erweitert die Öffnungszeiten der AHV-Zweigstelle Rüeggisberg, Dorfstrasse 28, ab 01. August 2024 wie folgt:

- Montag – Mittwoch, jeweils am Vormittag

- Freitag am Vormittag

Rüeggisberg, 12. Juli 2024

AHV-Zweigstelle & Gemeindeverwaltung Rüeggisberg

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Rüeggisberg Los 5 - Vermarkungsrevision und Ersterhebung der amtlichen Vermessung

Aufgrund der Aufforderung des Amtes für Geoinformation des Kanton Bern hat der Gemeinderat Rüeggisberg die Aufarbeitung der alten grafischen Grundbuchvermessung der Gemeinde Rüeggisberg beschlossen. Infolge einer Submission wurde das Ingenieur- und Geometerbüro W+H AG in Münchenbuchsee mit der Ausführung der Arbeiten betraut.

Die Vermarkungsrevision und Ersterhebung läuft in verschiedenen Arbeitsschritten ab:

  • Aufsuchen und setzen fehlender Grenzzeichen in bebauten Gebieten
  • Aufnahme von Grenzzeichen, Gebäuden und Kulturgrenzen
  • Planauflage, Grundbucheintrag, Genehmigung

Die Arbeiten beginnen im Mai 2024 und dauern bis Ende 2028. Die Grundeigentümer werden vorgängig mit detaillierten Angaben informiert. Für das Verständnis und die Mithilfe der Grundeigentümer danken wir im Voraus bestens.

Die Gemeindeverwaltung Rüeggisberg (031 808 18 18) oder das Ingenieur- und Geometerbüro W+H AG, Standort Münchenbuchsee, Sandro Kunz (031 868 10 70) stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Rüeggisberg, 24. April 2024

Der Gemeinderat

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Wasserversorgung Rüeggisberg - Trinkwasserqualität

Das Trinkwasser der Wasserversorgung Rüeggisberg stammt aus verschiedenen Quellgebieten und wird vor der Verteilung im Leitungsnetz durch UV-Behandlung desinfiziert. Die Wasserqualität wird zudem periodisch untersucht. Die Untersuchungsergebnisse der letztmals am 14. Mai 2025 im Rahmen der Selbstkontrolle entnommenen und durch das Kant. Laboratorium in Bern untersuchten Proben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Härtegrad variert je nach Entnahmestelle zwischen 32.0 °f und 32.7° französische Härtegrade (= eher hart). Der Nitratgehalt liegt zwischen 9.4 mg/l und 14.1 mg/l und damit unter dem Toleranzwert von 40 mg/l. Die Untersuchungsberichte mit den weiteren untersuchten Werten können auf der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Das Monitoring von Chlorothalonil-Abbauprodukten zeigt, dass die Proben bezüglich der untersuchten Kriterien in Ordnung waren. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Chlorothalonil.pdf

Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/innen gemäss Art. 275 lit. d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.

Rüeggisberg, 08. August 2025

Die Gemeindeschreiberei & der Brunnenmeister

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