Mitteilungen

Hier finden Sie alle Mitteilungen der Gemeinde im Überblick

Gemeindeverwaltung - Schliessung über die Festtage

Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben von MIttwoch, 24. Dezember 2025 bis Montag, 05. Januar 2026 geschlossen.

Wir bitten höflich um Kenntnisnahme und wünschen allen frohe Festtage.

Die Gemeindeverwaltung

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Vorverschiebung der Kehrichtabfuhren über die Festtage

für den Wyler, die Giebelegg und den Schwand

Weihnachten (Donnerstag), 25. Dezember 2025 auf Dienstag, 23. Dezember 2025

Neujahr (Donnerstag), 01. Januar 2026 auf Dienstag, 30. Dezember 2025

Die übrigen Kehrichtabfuhren erfahren über die Festtage keine Änderungen. Sie finden an den regulären Tagen statt.

Wir wünschen frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr!

Die Gemeindeschreiberei

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Protokoll Gemeindeversammlung 04. Dezember 2025

Das Protokoll zur "Winter"-Gemeindeversammlung 2025 finden Sie hier: Protokoll Gemeindeversammlung 04.12.2025.pdf

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Gemeindeversammlung 04. Dezember 2025 - Medienmitteilung

Die Medienmitteilung zur "Winter"-Gemeindeversammlung vom 04.12.2025 finden Sie hier: Medienmitteilung Gemeindeversammlung 04.12.2025.pdf

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Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 03. Dezember 2025

Zur Ablösung eines bestehenden Darlehens nimmt der Rat per 12. Dezember 2025 bei der Pensionskasse des Bundes PUBLICA, Bern, ein neues Darlehen von 1 Mio. Franken auf, mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einem Zinssatz von 0,95 %.

Die Käsereigenossenschaft Vorderfultigen will ihren Weltmeister Pius Hitz feiern, welcher an den World Cheese Awards von Mitte November in Bern mit dem 18 Monate gereiften Le Gruyère AOP den Weltmeistertitel holte. An die Kosten dieser Feier spricht der Rat einen Beitrag von Fr. 200.--.

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Auflage Protokoll Gemeindeversammlung 04. Dezember 2025

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 04. Dezember 2025 liegt vom 27. Dezember 2025 - 15. Januar 2026 während 20 Tagen auf der Gemeindeschreiberei öffentlich auf (Art. 34.1 OgR). Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 34.3 OgR).

Das Protokoll kann auch hier heruntergeladen werden: Protokoll Gemeindeversammlung 04.12.2025.pdf

Rüeggisberg, 15. Dezember 2025

Der Gemeinderat

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Gemeinde-Urnenabstimmung 30. November 2025 - Resultat

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1'290'000.--  für den Ersatz der Wasserleitungen im Bezirk Fultigen (Wasserversorgung)

Die Abstimmungsprotokolle mit dem Resultat finden Sie hier:

Protokoll Gemeinde-Urnenabstimmung 30.11.2025-1.pdf

Protokoll Gemeinde-Urnenabstimmung 30.11.2025-2.pdf
 

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Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 12. November 2025

Der Rat beschliesst als zuständiges Organ, den Stundenansatz für Arbeiten z.G. der Gemeinde von bisher Fr. 28.--  per 01. Januar 2026 auf Fr. 32.--  zu erhöhen, auf einen etwas marktgerechteren Ansatz. Letztmals wurde der Stundenansatz per 01. Januar 2018 von damals Fr. 25.--  auf Fr. 28.--  erhöht.

Der Rat beschliesst, den «Gemeindetopf» bei der VERD Purpose Genossenschaft, Riggisberg (neues Bezahlsystem) zu aktivieren und die Einkaufssumme von Fr. 411.--  (822 Haushalte x Fr. --.50 einzuzahlen, damit das bisherige Guthaben aus den Transaktionen mit VERD.cash den Gemeindebürgern/innen zu Gute kommt und Ende Jahr nicht automatisch dem Landestopf gutgeschrieben wird. Als Trägerschaft innerhalb der VERD-Genossenschafter in der Gemeinde ist der Verein Dorfegge, Rüeggisberg, vorgesehen.

An den gemeinnützigen Verein «Tischlein deck dich» (Foodsave-Organisation) spricht der Rat eine Spende von Fr. 200.--. Die Organisation betreibt schweizweit 166 Abgabestellen von Lebensmitteln, davon 32 im Kanton Bern, u.a. in Kehrsatz und in Schwarzenburg.

An die Verbesserung einer Zufahrt zu einer ständig bewohnten Liegenschaft hat der Rat gestützt auf Art. 28 des Strassen- und Wegreglementes einen Beitrag von 28 % in Aussicht gestellt, ausmachend rund Fr. 14'500.--.

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Schneeräumung und Glatteisbekämpfung - Informationen

Im Zusammenhang mit der Schneeräumung und der Glatteisbekämpfung in der

Gemeinde Rüeggisberg rufen wir folgende Punkte in Erinnerung:

  • Die Schneeräumung erfolgt nach dem Routenplan der Gemeinde, welcher die Priorität und Dringlichkeit der Strassen berücksichtigt. Der Routenplan kann hier eingesehen werden:
  • Routenplan Gemeindewegmeister.pdf
  • Routenplan Oberbütschel - Niederbütschel - Vorderfultigen - Tromwil.pdf
  • Routenplan Helgisried.pdf
  • Routenplan Oberbütschel - Bütscheleggpdf
  • Routenplan Vorderfultigen - Hinterfultigen.pdf
  • Der Einsatzbeginn der Schneeräumungs-Equipe erfolgt nach Weisung des diensthabenden Piquetchefs.
  • Die Gemeinde übernimt die Schneeräumung bis zu den ganz jährig bewohnten Liegenschaften inkl. Privatwege, ohne Vor- und Hausplätze.
  • Die privaten Wegeigentümer sind verpflichtet, gut sichtbare und ausreichend grosse Schneepfähle zu setzen.
  • Der private Grundeigentümer sorgt für eine übersichtliche Wendemöglichkeit.
  • Bei mangelhaften Zustand des Weges (Fundation, Oberbau) oder zu grossem Gefälle kam die Schneeräumung durch die Gemeinde verweigert werden.
  • Die Schneeräumung umfasst nicht die Offenhaltung von privaten Vorplätzen, Parkplätzem, Hauseinfahrten, etc.
  • Die Schneeräumung auf Naturwegen erfolgt erst ab einer Schneehöhe 15 cm.
  • Weganstösser sind verpflichtet, Bäume und Sträucher auf die gesetzlichen Strassenabstände zurückzuschneiden, zwecks ungehinderter Räumung.
  • Der Gemeinderat ist ermächtigt, auf bestimmten Wegen- oder Strassenabschnitten die Schneeräumung aus Zeitgründen oder zugunsten von Schlittelwegen einzuschränken oder gänzlich zu sperren.
  • Glatteisbekämpfung – eingeschränkter Winterdienst

Die Glatteisbekämpfung ist aus finanziellen und ökologischen Gründen nicht über das ganze Gemeindestrassennetz gewährleistet. Der Einsatz von Streusalz beschränkt sich auf die Hauptverkehrsachsen und auf die für Vereisungsgefahr bekannten neuralgischen Stellen.

Der Fahrzeuglenker hat die Geschwindigkeit den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anzupassen. Nach Art. 4 der Verordnung über die Strassenverkehrsregelen (VRV) haben die Fahrzeuglenker langsam zu fahren, wo die Strasse verschneit oder vereist ist.Begründete Reklamationen zur Schneeräumung nimmt die Gemeindeschreiberei entgegen. Tel. 031 808 18 18.

Wir bitten höflich um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Gemeinderat & Wegmeisterequipe

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Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 30. Oktober 2025

Das Budget 2026 weist bei einem Aufwand von Fr. 8'268'125.--  und einem Ertrag von Fr. 7'859'990.--  einen Aufwandüber-schuss von Fr. 408'135.--  auf. Die Steueranlage von 1,85 Ein-heiten wird beibehalten.

Der Auftrag für die Winterdienstarbeiten (Schneeräumung) im Bezirk Vorderfultigen – Hinterfultigen gehen an die Bärtschi Lohnarbeiten, Brügglen. Der entsprechende Vertrag wird per 01. November 2025 abgeschlossen.

Für die Beförderung der Offiziere bei der Feuerwehr ist der Gemeinderat zuständig. Kpl Florian Stucki, Gutried, Vorderfultigen, wird zuhanden der Schlussübung zum Leutnant befördert. Florian Stucki hat die für den Offiziersgrad erforderliche Ausbildung besucht und mit Erfolg bestanden.

An die Gewerbeausstellung des Gewerbevereins Rüeggisberg & Umgebung, welche am Wochenende vom 04. – 06. September 2026 stattfinden wird, spricht der Gemeinderat einen Sponsorenbeitrag von Fr. 1'500.--. Vorgesehen ist, dass auch die Einwohnergemeinde mit einem Stand mitmacht.

Der Rat legt den Sitzungskalender und die übrigen Termine für das Jahr 2026 fest. Die Gemeindeversammlungen finden am 04. Juni und am 03. Dezember 2026 statt. Zudem stehen im 2026 Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat an. Wegen Amtszeitbeschränkung können 3 Ratsmitglieder nicht mehr zur Wiederwahl antreten, darunter die Gemeindepräsiden-tin Therese Ryser (SVP). Die Gemeinderatswahlen sind auf den 29. November 2026 festgelegt.

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Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 17. September 2025

Für den Bärenstutz in Rüeggisberg beschliesst der Rat ein Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet». Der Bärenstutz ist sehr steil und daher gerade mit grösseren Fahrzeugen schwierig zu befahren. Er dient zudem als Schulweg und Wanderweg; als Durchfahrtsweg braucht es den Bärenstutz nicht. Das Fahrverbot wird publiziert, sobald die Zustimmung des Kant. Tiefbauamtes vorliegt.

Für den Werkhof wird ein Occasions-Motormäher «Rapid Mondo 1550» angeschafft mit Mähbalken, 2 Ersatzmesser, Doppelräder und 2 Gitterräder zum Preis von Fr. 5'500.--  netto inkl. MWST. Die Mäharbeiten der Wegmeister können damit deutlich effizienter ausgeführt werden, anstelle der bisherigen Motorsen-sen.

An eine junge Bauernfamilie wird die Bewilligung erteilt zur Betreuung und Pflege von bis zu 2 erwachsenen Personen in privaten Haushalten. Die beiden verantwortlichen Bauersleute verfügen je über eine sozialpädagogische Ausbildung HF.

Der Rat verabschiedet die jährliche Spendenliste für gemeinnützige Organisationen sowie die jährlichen Vereinsbeiträge für das Jahr 2026. Die jährlich wiederkehrenden Spenden an ge-meinnützige Organisationen belaufen sich auf Fr. 3'095.--, wobei die Patenschaft für Berggemeinden, Zürich, erstmals ab 2026 mit jährlich Fr. 300.--  bedacht wird, analog der Schweizer Berghilfe, Adliswil.

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Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 03. September 2025

Die Bebauung der Bauparzelle Nr. 233 «Dorfstrasse 12, Rüeggisberg» (Zone WG2a) mit Kleinwohnformen bedingt ein qualitätssicherndes Verfahren nach Art. 99a Abs. 2 Kant. BauV mit Workshop und Gutachten, weil die geplante Kleinwohnformsiedlung mit drei Wohneinheiten im ISOS-Perimeter (Inventar schützenswerter Ortsbilder Schweiz) sowie in der Baugruppe A Dorf Rüeggisberg nach kantonalem Bauinventar liegt. Das Gutachten mit dem 31seitigen Bericht des Beurteilungsgremiums liegt samt der 118seitigen Projektstudie liegt vor. Das Gutachterverfahren umfasste u.a. 3 halbtägige Workshops mit einem 12köpfigen Gremium als Sach- und Fachgutachter/innen und Experten/innen samt Bearbeitungsteam aus den verschiedensten Gremien. Die Gemeinde war mit Ressortvorsteherin Christine Jenni und Bauverwalter Peter Zurbrügg im Beurteilungsgremium vertreten. Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis vom Resultat des Gutachterverfahrens «Dorfstrasse 12, Rüeggisberg»,

Nach dem Abschluss der neuen Walderschliessung durch die Waldgenossenschaft muss im Thanwald die Wegsignalisation erneuert oder ergänzt werden. Grundsätzlich dürfen Waldstrassen von Gesetzes wegen nicht befahren werden, ausser für die «Land- und Forstwirtschaft». Im vielbegangenen Thanwald ist die entsprechende Signalisation mit den Fahrverbotstafeln dennoch empfehlenswert. Der Auftrag für die Lieferung von 10 Signalen «Verbot für Auto/Motorrad/Motorfahrrad» sowie Zusatztafeln «Land- und Forstwirtschaft gestattet» samt Ständern und übrigem Zubehör geht an die Stöcklin AG, Ettingen, zum Offertbetrag von Fr. 4'523.45 inkl. MWST.

An den Metalchurch-Gottesdienst der Kirchgemeinde Rüeggisberg in der Klosterruine mit einem anschliessenden Konzert von zwei Metal-Bands spricht der Rat eine Spende von Fr. 100.--.

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Kantonsstrasse Nr. 183 Wislisau – Riggisberg (Riggisbergstrasse) / Verkehrserschwernis wegen Wasserbauarbeiten

Am Montag, 05. Mai 2025, starten die Bauarbeiten zum Hochwasserschutz Rohrbach, Einmündung ins Schwarzwasser, als letzte Etappe des Wasserbauplanes Rohrbach. Der Baubereich erstreckt sich von der Einmündung des Rohrbachs ins Schwarzwasser bachaufwärts bis oberhalb den Gewerbebauten Stoller Bedachungen AG/Kohli Metall-Systembau, etappiert über den Zeitraum Mai – Oktober 2025.

Aus diesem Grund kann die angrenzende Kantonsstrasse Wislisau – Riggisberg (Riggisbergstrasse) während der Zeitspanne Mai – Oktober 2025 nur halbseitig bzw. einspurig befahren werden. Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage wechselseitig geregelt und es ist mit Verkehrserschwernissen und Wartezeiten zu rechnen.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer/innen, von diesen Verkehrserschwernissen Kenntnis zu nehmen, und wir danken für das Verständnis.

Weitere Auskünfte erteilt bei Bedarf auch die Bauleitung, Ingenieurbüro Gruner AG, Projektleiterin Katja Henz, Tel. 031 544 24 57.

Gemeindeverwaltung Rüeggisberg & die Bauleitung

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AHV-Zweigstelle Rüeggisberg - neue Öffnungszeiten

Die Zweigstellenleiterin Salome Gyr erweitert die Öffnungszeiten der AHV-Zweigstelle Rüeggisberg, Dorfstrasse 28, ab 01. August 2024 wie folgt:

- Montag – Mittwoch, jeweils am Vormittag

- Freitag am Vormittag

Rüeggisberg, 12. Juli 2024

AHV-Zweigstelle & Gemeindeverwaltung Rüeggisberg

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Rüeggisberg Los 5 - Vermarkungsrevision und Ersterhebung der amtlichen Vermessung

Aufgrund der Aufforderung des Amtes für Geoinformation des Kanton Bern hat der Gemeinderat Rüeggisberg die Aufarbeitung der alten grafischen Grundbuchvermessung der Gemeinde Rüeggisberg beschlossen. Infolge einer Submission wurde das Ingenieur- und Geometerbüro W+H AG in Münchenbuchsee mit der Ausführung der Arbeiten betraut.

Die Vermarkungsrevision und Ersterhebung läuft in verschiedenen Arbeitsschritten ab:

  • Aufsuchen und setzen fehlender Grenzzeichen in bebauten Gebieten
  • Aufnahme von Grenzzeichen, Gebäuden und Kulturgrenzen
  • Planauflage, Grundbucheintrag, Genehmigung

Die Arbeiten beginnen im Mai 2024 und dauern bis Ende 2028. Die Grundeigentümer werden vorgängig mit detaillierten Angaben informiert. Für das Verständnis und die Mithilfe der Grundeigentümer danken wir im Voraus bestens.

Die Gemeindeverwaltung Rüeggisberg (031 808 18 18) oder das Ingenieur- und Geometerbüro W+H AG, Standort Münchenbuchsee, Sandro Kunz (031 868 10 70) stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Rüeggisberg, 24. April 2024

Der Gemeinderat

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Wasserversorgung Rüeggisberg - Trinkwasserqualität

Das Trinkwasser der Wasserversorgung Rüeggisberg stammt aus verschiedenen Quellgebieten und wird vor der Verteilung im Leitungsnetz durch UV-Behandlung desinfiziert. Die Wasserqualität wird zudem periodisch untersucht. Die Untersuchungsergebnisse der letztmals am 14. Mai 2025 im Rahmen der Selbstkontrolle entnommenen und durch das Kant. Laboratorium in Bern untersuchten Proben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Härtegrad variert je nach Entnahmestelle zwischen 32.0 °f und 32.7° französische Härtegrade (= eher hart). Der Nitratgehalt liegt zwischen 9.4 mg/l und 14.1 mg/l und damit unter dem Toleranzwert von 40 mg/l. Die Untersuchungsberichte mit den weiteren untersuchten Werten können auf der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Das Monitoring von Chlorothalonil-Abbauprodukten zeigt, dass die Proben bezüglich der untersuchten Kriterien in Ordnung waren. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Chlorothalonil.pdf

Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/innen gemäss Art. 275 lit. d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.

Rüeggisberg, 08. August 2025

Die Gemeindeschreiberei & der Brunnenmeister

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