Mitteilungen
Hier finden Sie alle Mitteilungen der Gemeinde im Überblick
Allmendweg Vorderfultigen – vorderes Ried / Strassensperrung
Der Allmendweg zwischen Vorderfultigen und dem vorderen Ried wird auf dem Abschnitt Abzweigung Mühleholz – Querung Wanderweg (beim Bütschelbach) von Montag, 21. September bis und mit Montag, 28. September 2026 für jeglichen Verkehr gesperrt, auch nachts.
Grund: Instandstellungs- und Stabilisierungsarbeiten auf dem steilen Teilstück. Während den Bauarbeiten ist auf dem Allmendweg (Zufahrt zur Baustelle) in der Woche 39 vermehrt mit Baustellenverkehr bzw. LKW-Fahrten zu rechnen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ressortvorsteher und Gemeinderat Heinz Bucher, Tel. 077 423 64 39.
Wir danken den Fahrzeuglenkern/innen für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung & Gemeinderat Ressort Strassen- und Wasserbau
Gemeindeverwaltung - Öffnungszeiten während Herbst-Schulferien
Wegen Ferienabwesenheiten (Mitarbeiterinnen mit schulpflichtigen Kindern) ist die Gemeindeverwaltung während den Herbstferien vom 21.09. bis 16.10.2026 jeweils nur am Dienstag und Donnerstag ganztägig offen. An den übrigen Tagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Wir danken für das Verständnis!
Die Gemeindeverwaltung
Verkehrsmassnahme nach Art. 44 Abs. 2 Kant. Strassenverordnung / Höchstgeschwindigkeit 20 km/h Bütscheleggweg
Der Gemeinderat von Rüeggisberg verfügt gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Kant. Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern vom 26. August 2026, die folgende Verkehrsbeschränkung:
Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (Signal Nr. 2.53) auf dem Bütscheleggweg, ab Ende Gemeindestrasse bis zum Restaurant Bütschelegg
Die Geschwindigkeitsbeschränkung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Postgasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Rüeggisberg, 26. August 2026
Der Gemeinderat
Sanierung Fultigenstrasse und Ersatz der Wasserleitungen im Dorf Hinterfultigen / erschwerte Durchfahrt und zeitweise Sperrung
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Fultigenstrasse mit Ersatz der Wasserleitungen kommt es im Dorf Hinterfultigen zu Verkehrsbehinderungen und zeitweisen Strassensperrungen.
- Baustart: Montag, 17. August 2026;
- Bauende: voraussichtlich Anfangs Dezember 2026;
- erschwerte Durchfahrt ab 07:30 aufgrund von Werksverkehr;
- gänzliche Sperrung der Durchfahrt Hinterfultigen jeweils zwischen 08:15 – 12:00 Uhr und zwischen 13:15 – 17:00 Uhr;
- gewährleistet ist die Durchfahrt ausserhalb der vorangehenden Sperrzeiten, vorallem auch nachts;
- Zu- und Wegfahrt über die Rossgrabenstrasse è Schwarzenburg oder Brügglen è Rüeggisberg immer gewährleistet, Gewichtsbeschränkung max. 7,5 t;
- LKW-Durchfahrten nach Absprache mit der Bauunternehmung;
- Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge von Anwohnern/innen während Bauarbeiten beim Allzweckplatz Kreuzweg (Dorfausgang West) und Parkplatz ehem. Rest. Linde (Dorfausgang Ost);
- Postautolinie Nr. 322 (Hinterfultigen – Rüeggisberg – Riggisberg), Verschiebung Haltestelle zur prov. Haltestelle beim ehem. Rest. Linde. Die Haltestellen Sonnhalde, Kreuzweg und Dorf werden während den Bauarbeiten nicht bedient;
- Schulbus: Der Einsteigeort wird vom Kreuzweg zur prov. Haltestelle beim ehem. Rest. Linde verlegt.
Um kurzfristige Durchfahrtsmöglichkeiten während den Sperrzeiten bekannt zu geben richtet die Gemeinde einen Infokanal über WhatsApp ein. Bei Interesse bitten wir Sie die Natel-Telefonnummer schriftlich per Mail info@rueggisberg.ch oder telefonisch unter 031 808 18 18 bekannt zu geben.
Wir bitten die die Anwohner/innen und übrigen Verkehrsteilnehmer/innen um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat / Ressort Strassen- und Wasserbau
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 12. August 2026
Der Auftrag für die Schneeräumungsarbeiten im Bezirk Bütschel – Fultigen geht an die Rohrbach Tiefbau und Lohnarbeiten, Riggisberg, mit den Brüdern Michael und Sascha Zwahlen, Oberbütschel, als Fahrer und Ersatzfahrer. Damit keine Leerfahrten entstehen, wird der Räumtraktor der Rohrbach Tiefbau und Lohnarbeiten direkt an der Winterdienstroute stationiert. Die Rohrbach Tiefbau und Lohnarbeiten betreuen bereits den Winterdienst im Bezirk Helgisried – Schwand.
Mit der PostAuto AG, Gebiet Mitte, Bern, wird der Betriebsvertrag (Transportvereinbarung) für die beiden Schulbusse Bütschel/Fultigen und Helgisried für das Schuljahr 2026/2027 abgeschlossen. Die Kosten für die Schülertransporte mit den beiden Scola-Bussen belaufen sich auf total Fr. 255‘968.65 inkl. MWST und fallen somit etwas teurer aus als letztes Jahr (Fr. 248‘573.80 inkl. MWST). Der Grund liegt bei etwas mehr Fahrkilometern und Einsatzstunden der beiden Schulbusse.
Der Rat verabschiedet die vorgeschriebene Dokumentation „Planung Notwasserversorgung“. Die Gemeinde muss in ihrem Erschliessungsgebiet die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser auch in Notlagen bzw. bei schweren Mangellagen sicherstellen können. Die „Planung Notwasserversorgung“ kommt bei Störungen der Wasserversorgung durch Naturgefahren, Unglücksfällen oder Sabotage/kriegerische Handlungen zum Tragen. Bei den Naturgefahren müssen zu den bekannten Ereignissen wie Unwetter, Überschwemmung, Erdrutsche, etc. heute auch die Trockenperioden dazugerechnet werden.
Das Gantrischgebiet steht beim Alltags- und Freizeitverkehr vor wachsenden Herausforderungen. Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) legt deshalb gemeinsam mit dem Entwicklungsraum Thun und dem Kanton Freiburg eine umfassende Korridorstudie zur Verkehrsentwicklung in den Kerngemeinden des Naturparks Gantrisch bis 2040 vor. Der Gemeinderat Rüeggisberg nimmt im Vernehmlassungsverfahren von der Korridorstudie Gantrisch zustimmend Kenntnis. Insbesondere wird das „Konzept Alltagsverkehr“ mit einer angedachten direkten Postautolinie Schwarzenburg – Lindenbach – Helgisried – Rüeggisberg – Riggisberg – Thurnen (Direktverbindung zwischen den S-Bahnen S6 und S4) sehr begrüsst.
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben ab 01. September 2026 mangels Erreichbarkeit auch am Mittwochnachmittag geschlossen (zusätzlich zum Freitagnachmittag). Aufgrund der Neuanstellungen und personellen Verschiebungen innerhalb der Gemeindeverwaltung kann am Mittwochnachmittag kein durchgehender Schalter- und Telefondienst mehr gewährleistet werden.
Gemeindeverwaltung – neue Öffnungszeiten
Wegen personellen Verschiebungen innerhalb der Gemeindeverwaltung und angepassten Arbeitszeiten der Mitarbeiter/innen bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung Rüeggisberg ab 01. September 2026 am Mittwochnachmittag geschlossen, zusätzlich zum Freitagnachmittag. Die Öffnungszeiten somit neu: Montag – Freitag, jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr, Mittwoch Nachmittag und Freitag Nachmittag geschlossen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Rüeggisberg, 14. August 2026
Der Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 25. Juni 2026
Als neue Gemeinderätin wählt der Gemeinderat mit Feststellungsbeschluss gemäss Art. 45 Abs. 3 des Urnenwahlreglementes Fabienne Nussbaum, Projektleiterin RKBM, Rüeggisberg. Fabienne Nussbaum wurde von der Liste Nr. 2 „parteilos“ nominiert. Sie tritt das Amt per 01. August 2026 an und übernimmt das Ressort Umwelt und Betriebe als Nachfolgerin von Sebastian Eugster.
Die Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Fultigenstrasse, Los 1 (Weiler Hinterfultigen) gehen im Offenen Vergabeverfahren an die Sky Wings Böhlen Bagger, Riggisberg, zum Offertbetrag von Fr. 511‘346.10 netto inkl. MWST (100 % Angebotspreis). Am Vergabeverfahren haben 7 Bauunternehmungen teilgenommen. Die gleichzeitigen Rohrlegearbeiten (Wasserversorgung) gehen im Einladungsverfahren an die Zwahlen-Beyeler Haustechnik GmbH, Tromwil, zum Offertbetrag von Fr. 130‘866.-- netto inkl. MWST. Die Bauarbeiten starten im Verlaufe des Monats August 2026. Es muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Die Dorfbewohner/innen werden noch entsprechend informiert.
Der Auftrag für die Verankerung einer Stützmauer an der Rossgrabenstrasse in der Nähe der Rossgrabenbrücke in Hinterfultigen geht an die Brönnimann Spezial-Tiefbau AG, Seftigen, zum Offertbetrag von Fr. 17‘279.80 netto inkl. MWST. Dazu kommen die Kosten der Burri + Partner Bau AG, Riggisberg, für Sondierung, das Hinterfüllen der Stützmauer und die abschliessenden Belagsarbeiten in der Höhe von Fr. 8‘000.-- bis Fr. 10‘000.--. Der Gemeinderat hat für diese Verankerungsarbeiten einen Verpflichtungskredit von total Fr. 30‘000.-- bewilligt.
Der Waldgenossenschaft Thanwald wird an ihre Restkosten für den Ausbau der Waldstrassen im Thanwald ein Gemeindebeitrag von total Fr. 25‘000.-- ausgerichtet (enthaltend Beschilderung Verbotstafeln für Motorfahrzeuge von Fr. 1‘300.--). Der freiwillige Beitrag wird auch mit den Vorteilen begründet, die der Allgemeinheit mit dem Waldstrassenprojekt erwachsen sind, als attraktives Naherholungsgebiet für das Spazieren, Wandern (Wanderwegnetz), Reiten, Fahrradfahren, Mountain Biken, etc. In diesem Zusammenhang hat der Rat festgestellt, dass Motorfahrzeuge oftmals hinter den Fahrverbotstafeln parkiert werden, was dem Befahren der Waldwege gleichkommt. Der Rat wird nicht umhin kommen, dieses widerrechtliche Befahren der Waldwege zu ahnden (Busse Fr. 100.--).
Um der Finanzierungslücke zwischen der Rechnungsstellung des Kantons für die Lastenverteilungen im Juni und dem Eingang des Finanzausgleichs im Oktober entgegenzuwirken, wird bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG für die Laufzeit vom 30.06. – 30.10.2026 ein Festdarlehen in der Höhe von 1,4 Mio. Franken aufgenommen, zu einem Zinssatz von 0,45 %.
In der Bedarfsplanung für Zivilschutzanlagen durch Bund und Kanton ist der Kommandoposten (KP) in der Zivilschutzanlage Schulhaus Ziegelacker bereits per 01.01.2026 aufgehoben worden. Der KP wird umgenutzt und als öffentlicher Schutzraum weitergeführt.
Wasserversorgung Rüeggisberg - Trinkwasserqualität
Das Trinkwasser der Wasserversorgung Rüeggisberg stammt aus verschiedenen Quellgebieten und wird vor der Verteilung im Leitungsnetz durch UV-Behandlung desinfiziert. Die Wasserqualität wird zudem periodisch untersucht. Die Untersuchungsergebnisse der letztmals am 17. Juni 2026 im Rahmen der Selbstkontrolle entnommenen und durch das Kant. Laboratorium in Bern untersuchten Proben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Härtegrad beträgt durchschnittlich 33.5 °f französische Härtegrade (= eher hart). Der Nitratgehalt liegt zwischen 8.6 mg/l und 13.3 mg/l und damit unter dem Toleranzwert von 40 mg/l. Die Untersuchungsberichte mit den weiteren untersuchten Werten können auf der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Das Monitoring von Chlorothalonil-Abbauprodukten zeigt, dass die Proben bezüglich der untersuchten Kriterien in Ordnung waren. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Chlorothalonil.pdf
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/innen gemäss Art. 275 lit. d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Rüeggisberg, 29. Juni 2026
Die Gemeindeschreiberei & der Brunnenmeister
Gemeindeversammlung 04. Juni 2026 - Medienmitteilung
Die Medienmitteilung zur "Frühjahrs"-Gemeindeversammlung vom 04.06.2026 finden Sie hier: Medienmitteilung Gemeindeversammlung 04.06.2026.pdf
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 02. Juni 2026
Gemeinderat Sebastian Eugster (parteilos), Rüeggisberg, hat per 31. Juli 2026 seinen Rücktritt erklärt. Die Demission nach 8 ½ jähriger Ratstätigkeit (Ressort Umwelt und Betriebe) wird mit dem neuerlichen beruflichen Wechsel ins Ausland begründet, als Mitarbeiter der DEZA (Direktion für Entwicklung und Zusammen-arbeit). Die Demission wird mit dem besten Dank für die grosse Arbeit und das tolle Teamwork angenommen. In seiner Amtszeit verwirklichte Sebastian Eugster einige gewichtige Projekte im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung, aber auch das Generationenprojekt mit dem Um- und Ausbau der Schulanlage Ziegelacker mit einer neuen Turn- und Mehrzweckhalle, wo er die Baukommission präsidierte. Die Liste 2 „parteilos“ aus den Gesamterneuerungswahlen 2022 wird aufgefordert, gestützt auf Art. 45 Abs. 2 des Urnenwahlreglementes innert 30 Tagen eine Ersatzkandidatur einzureichen.
Als neuer Werkhofmitarbeiter wird Christian Bucher, Rüeggisberg, bestimmt, mit einem Beschäftigungsgrad von vorerst 70 % und Stellenantritt 01. September 2026. Es ist vorgesehen, dass Christian Bucher später auch die Funktion des Materialwarts Feuerwehr übernimmt, wo dannzumal der Beschäftigungsgrad auf 80 % erhöht würde.
Gemeinderatswahlen 29. November 2026 - Bekanntmachung
Im kommenden Herbst wählt die Gemeinde an der Urne den Gemeinderat und das Gemeindepräsidium für die Amtsperiode vom 01.01.2027 - 31.12.2030. Die Gesamterneuerungswahlen sind auf Sonntag, 29. November 2026 und an den reglementarisch vorangehenden Tagen (briefliche Wahl) angesetzt worden. Allenfalls erforderliche Stichwahlen finden drei Wochen später am 20. Dezember 2026 statt. Die Wahlen erfolgen gemäss der neuen Gemeindeordnung sowie dem neuen Reglement über die Urnenwahlen und –abstimmungen, vorbehältlich deren Annahme an der Gemeindeversammlung vom 04. Juni 2026.
1. Majorzwahlverfahren (Merheitswahlverfahren)
Die Stimmberechtigten wählen an der Urne im Majorzwahlverfahren
- den Präsidenten oder die Präsidentin der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person
- die übrigen 4 Mitglieder des Gemeinderates
2. Fristen
Gemäss der neuen Gemeindeordnung sowie dem Reglement über die Urnenwahlen ergeben sich folgende Fristen:
2.1 Einreichen der Wahlvorschläge (Majorzlisten) für den Gemeinderat
Freitag, 16. Oktober 2026, 17.00 Uhr auf der Gemeindeschreiberei Rüeggisberg
2.2 Einreichen der Wahlvorschläge (Majorz) für das Amt des/der Gemeindepräsidenten/in
Freitag, 16. Oktober 2026, 17.00 Uhr auf der Gemeindeschreiberei Rüeggisberg
3. Vorgaben zur Einreichung von Listen
- 1 Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
- 2 Der Wahlvorschlag muss von mindestens 5 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
- 3 Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Gruppenbezeichnung tragen.
- 4 Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlages ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
- 5 Die Vorgeschlagenen dürfen als Gemeinderat/Gemeinderätin oder Gemeindepräsident/in nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen. Stehen sie auf mehreren Wahlvorschlägen, so haben sie sich auf Aufforderung des Gemeindeschreibers bis Mittwoch, 21. Oktober 2026 für einen zu entscheiden. Auf den übrigen werden sie gestrichen.
- 6 Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
- 7 Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertreter/innen. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlages abzugeben.
- 8 Wir machen darauf aufmerksam, dass unabhängig von bestehenden Parteien und Gruppierungen jede/r Stimmbürger/in eine eigene Liste mit Wahlvorschlägen einreichen kann. Die Liste muss lediglich die vorstehenden Vorgaben erfüllen.
4. Ersetzen von Kandidaten, Beheben von Mängeln
Werden nach dem Einreichen der Wahlvorschläge Mängel entdeckt, so werden diese der Vertreterin oder dem Vertreter des Wahlvorschlages unverzüglich mitgeteilt. Die Behebung von Mängeln oder das Ersetzen von Kandidaten hat bis Mittwoch, 19. Oktober 2026, 12.00 Uhr, auf der Gemeindeschreiberei zu erfolgen.
5. Stille Wahlen
Wenn für die Wahl des Gemeinderates und des/der Gemeindepräsidenten/in nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Sitze zu besetzen sind, findet eine Stille Wahl statt (Art. 43 Urnenwahlreglement). In diesem Fall wird die Wahl in der Gemeinderatssitzung vom 29. Oktober 2026 festgestellt.
6. Auskunft
Für Fragen zu den Gemeinderatswahlen steht Gemeindeschreiber Peter Zurbrügg gerne zur Verfügung, ( 031 / 808 18 18, oder * peter.zurbruegg@rueggisberg.ch
Rüeggisberg, 14. Januar 2026
Der Gemeinderat
Gemeinde-Urnenabstimmung 30. November 2025 - Resultat
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1'290'000.-- für den Ersatz der Wasserleitungen im Bezirk Fultigen (Wasserversorgung)
Die Abstimmungsprotokolle mit dem Resultat finden Sie hier:
Rüeggisberg Los 5 - Vermarkungsrevision und Ersterhebung der amtlichen Vermessung
Aufgrund der Aufforderung des Amtes für Geoinformation des Kanton Bern hat der Gemeinderat Rüeggisberg die Aufarbeitung der alten grafischen Grundbuchvermessung der Gemeinde Rüeggisberg beschlossen. Infolge einer Submission wurde das Ingenieur- und Geometerbüro W+H AG in Münchenbuchsee mit der Ausführung der Arbeiten betraut.
Die Vermarkungsrevision und Ersterhebung läuft in verschiedenen Arbeitsschritten ab:
- Aufsuchen und setzen fehlender Grenzzeichen in bebauten Gebieten
- Aufnahme von Grenzzeichen, Gebäuden und Kulturgrenzen
- Planauflage, Grundbucheintrag, Genehmigung
Die Arbeiten beginnen im Mai 2024 und dauern bis Ende 2028. Die Grundeigentümer werden vorgängig mit detaillierten Angaben informiert. Für das Verständnis und die Mithilfe der Grundeigentümer danken wir im Voraus bestens.
Die Gemeindeverwaltung Rüeggisberg (031 808 18 18) oder das Ingenieur- und Geometerbüro W+H AG, Standort Münchenbuchsee, Sandro Kunz (031 868 10 70) stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Rüeggisberg, 24. April 2024
Der Gemeinderat