Mitteilungen
Hier finden Sie alle Mitteilungen der Gemeinde im Überblick
Ehrung verdienter Gemeindebürger/innen im sportlichen, musischen, gesellschaftlichen oder beruflichen Bereich / Aufruf
Anlässlich der ordentlichen Winter-Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2025 findet die Ehrung von Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern oder Gruppen statt, die im Verlaufe des vorangegangenen Jahres im Sport, in der Kultur und Gesellschaft oder im Beruf, etc., herausragende Leistungen erbracht oder Resultate mit Auszeichnungen erzielt haben.
Die zu ehrenden Personen müssen in der Gemeinde Rüeggisberg Wohnsitz haben resp. einem ortsansässigen Verein oder Gruppierung als Mitglied angehören.
Genauere Voraussetzungen für eine Ehrung finden Sie in den Richtlinien hier: Richtlinien Ehrungen.pdf
Wir rufen alle Vereine, Gesellschaften, Gruppen, Einwohner und Angehörige auf, die in Frage kommenden Personen der Gemeindeschreiberei Rüeggisberg, bis Montag, 10. November 2025, schriftlich zu melden. Der/die zu Ehrende kann sich auch selber melden.
3088 Rüeggisberg, 09. Oktober 2025
Gemeinderat Rüeggisberg
Allmendweg Vorderfultigen – Vorderes Ried / Verkehrssperrung
Wegen Reparaturarbeiten ist der Allmendweg Vorderfultigen – Vorderes Ried ab der Liegenschaft Allmändli (Allmendweg 12, Vorderfultigen) mit dem Übergang über den Bütschelbach ins Vordere Ried bis Montag, 10. November 2025 für jeglichen Verkehr gesperrt. Der Wanderweg bleibt begehbar.
Wir bitten die Fahrzeuglenker/innen um Kenntnisnahme.
Rüeggisberg, 06. Oktober 2025
Der Gemeinderat & die Wegmeisterequipe
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 17. September 2025
Für den Bärenstutz in Rüeggisberg beschliesst der Rat ein Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet». Der Bärenstutz ist sehr steil und daher gerade mit grösseren Fahrzeugen schwierig zu befahren. Er dient zudem als Schulweg und Wanderweg; als Durchfahrtsweg braucht es den Bärenstutz nicht. Das Fahrverbot wird publiziert, sobald die Zustimmung des Kant. Tiefbauamtes vorliegt.
Für den Werkhof wird ein Occasions-Motormäher «Rapid Mondo 1550» angeschafft mit Mähbalken, 2 Ersatzmesser, Doppelräder und 2 Gitterräder zum Preis von Fr. 5'500.-- netto inkl. MWST. Die Mäharbeiten der Wegmeister können damit deutlich effizienter ausgeführt werden, anstelle der bisherigen Motorsen-sen.
An eine junge Bauernfamilie wird die Bewilligung erteilt zur Betreuung und Pflege von bis zu 2 erwachsenen Personen in privaten Haushalten. Die beiden verantwortlichen Bauersleute verfügen je über eine sozialpädagogische Ausbildung HF.
Der Rat verabschiedet die jährliche Spendenliste für gemeinnützige Organisationen sowie die jährlichen Vereinsbeiträge für das Jahr 2026. Die jährlich wiederkehrenden Spenden an ge-meinnützige Organisationen belaufen sich auf Fr. 3'095.--, wobei die Patenschaft für Berggemeinden, Zürich, erstmals ab 2026 mit jährlich Fr. 300.-- bedacht wird, analog der Schweizer Berghilfe, Adliswil.
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 03. September 2025
Die Bebauung der Bauparzelle Nr. 233 «Dorfstrasse 12, Rüeggisberg» (Zone WG2a) mit Kleinwohnformen bedingt ein qualitätssicherndes Verfahren nach Art. 99a Abs. 2 Kant. BauV mit Workshop und Gutachten, weil die geplante Kleinwohnformsiedlung mit drei Wohneinheiten im ISOS-Perimeter (Inventar schützenswerter Ortsbilder Schweiz) sowie in der Baugruppe A Dorf Rüeggisberg nach kantonalem Bauinventar liegt. Das Gutachten mit dem 31seitigen Bericht des Beurteilungsgremiums liegt samt der 118seitigen Projektstudie liegt vor. Das Gutachterverfahren umfasste u.a. 3 halbtägige Workshops mit einem 12köpfigen Gremium als Sach- und Fachgutachter/innen und Experten/innen samt Bearbeitungsteam aus den verschiedensten Gremien. Die Gemeinde war mit Ressortvorsteherin Christine Jenni und Bauverwalter Peter Zurbrügg im Beurteilungsgremium vertreten. Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis vom Resultat des Gutachterverfahrens «Dorfstrasse 12, Rüeggisberg»,
Nach dem Abschluss der neuen Walderschliessung durch die Waldgenossenschaft muss im Thanwald die Wegsignalisation erneuert oder ergänzt werden. Grundsätzlich dürfen Waldstrassen von Gesetzes wegen nicht befahren werden, ausser für die «Land- und Forstwirtschaft». Im vielbegangenen Thanwald ist die entsprechende Signalisation mit den Fahrverbotstafeln dennoch empfehlenswert. Der Auftrag für die Lieferung von 10 Signalen «Verbot für Auto/Motorrad/Motorfahrrad» sowie Zusatztafeln «Land- und Forstwirtschaft gestattet» samt Ständern und übrigem Zubehör geht an die Stöcklin AG, Ettingen, zum Offertbetrag von Fr. 4'523.45 inkl. MWST.
An den Metalchurch-Gottesdienst der Kirchgemeinde Rüeggisberg in der Klosterruine mit einem anschliessenden Konzert von zwei Metal-Bands spricht der Rat eine Spende von Fr. 100.--.
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 13. August 2025
In einer 2 ¼ stündigen Behandlungsdauer verabschiedet der Gemeinderat die Revision der Ortsplanung Rüeggisberg zur öffentlichen Auflage vom 22. August – 22. September 2025. Ein überaus umfangreiches und langandauerndes Geschäft macht damit einen weiteren grossen Schritt. Nach der 30tägigen Auf-lage auf der Gemeindeverwaltung und nach der Bereinigung von allfälligen Einsprachen und Rechtsverwahrungen soll die Ortsplanungsrevision Rüeggisberg an der Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2025 beschlossen werden.
Der Rat hat Mitte Juni 2025 die Revision des Organisationsreglementes (neu Gemeindeordnung GO) und der Organisationsverordnung (OV) samt Anhängen, aber auch die neue Einreihung der Gehaltsklassen für das Gemeindepersonal und die neuen Entschädigungen an die Behördenmitglieder zur öffentlichen Mitwirkung gebracht. Das Mitwirkungsverfahren fand vom 17. Juni – 15. August 2025 statt. Mitwirkungseingaben zu den aufgelegten Reglementsänderungen sind aber von keiner Seite eingegangen.
Der Auftrag für die Strassensanierung/Belagserneuerung auf der Niederbütschelstrasse ab Niederbütschel bis Einmündung Gutried geht an die Bauunternehmung Peter BATT AG, Güm-ligen, zum Offertbetrag von Fr. 119'779.30 netto inkl. MWST. Die Peter BATT AG wird nun noch eine Verlängerung der Strassensanierung bis ins Senggi nachofferieren. Für den gesamten Umfang der Strassensanierung inkl. Ingenieurkosten bewilligt der Rat einen Verpflichtungskredit von Fr. 170'000.--, welcher dem fakultativen Finanzreferendum untersteht und noch publiziert werden muss.
Mit der PostAuto AG, Gebiet Mitte, Bern, wird der Betriebsvertrag (Transportvereinbarung) für die beiden Schulbusse Bütschel/Fultigen und Helgisried für das Schuljahr 2025/2026 abgeschlossen. Die Kosten für die Schülertransporte mit den beiden Scola-Bussen belaufen sich auf total Fr. 248'573.80 inkl. MWST und fallen damit etwas günstiger aus als letztes Jahr (Fr. 251'689.--). Der Grund liegt bei weniger Fahrkilometern und Betriebsstunden beim Schulbus Bütschel.
An das jährliche Musikfestival „Bärenstutz 1“ in Rüeggisberg spricht der Rat für die diesjährige Ausgabe im Herbst/Winter mit 4 Konzerten einen Beitrag von Fr. 500.-- zulasten der Spezialfinanzierung für Kultur und Bildung.
Für die Schweiz. Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte, Zürich, spricht der Rat eine Spende von Fr. 100.--.
Protokoll Gemeindeversammlung 05. Juni 2025
Das Protokoll zur "Frühjahrs"-Gemeindeversammlung 2025 finden Sie hier: Protokoll Gemeindeversammlung 05.06.2025.pdf
Gemeindeversammlung 05. Juni 2025 - Medienmitteilung
Die „Frühjahrs“-Gemeindeversammlung von heute Abend wurde von 45 Personen (inkl. Gemeinderat und Kader Gemeindeverwaltung) besucht, was einer Stimmbeteiligung von 3,2 % entspricht. Folgende Geschäfte wurden an der Rüeggisberger Gemeindeversammlung behandelt:
- Der Verwendungszweck der gemeindeeigenen „Spezialfinanzierung für Waldungen“ beschränkt sich auf die Waldungen der früheren Waldgemeinden Hinterfultigen und Brügglen. Die Waldgemeinden Hinterfultigen und Brügglen sind aber bereits im 1970 in der Einwohnergemeinde aufgegangen. Die Wälder „Gemeiner Rain“ im Bereich der Schwarzwasserschluchten bilden seit 2021 ein Totalreservat (Waldreservatsvertrag mit dem Kanton auf 50 Jahre) und werden nicht mehr genutzt. Folglich haben diese Waldungen keinen Finanzbedarf mehr, ausser dem zwischenzeitlichen Ausholzen von Wanderwegen. Der Gemeinderat wollte den Verwendungszweck der Spezialfinanzierung deshalb auf alle Wälder der Gemeinde, auf Gesuch hin auch für private Wälder, ausdehnen, was von den anwesenden Stimmberechtigten mit 23 : 16 Stimmen aber abgelehnt wurde. Die mangelnden Kriterien, wer wohl für was allenfalls Beiträge aus der Spezialfinanzierung beanspruchen kann, gab wohl den Ausschlag für die Ablehnung. Die Gelder der Spezialfinanzierung bleiben auch weiterhin auf die Waldungen „Gemeiner Rain“ der Einwohnergemeinde beschränkt.
- Für die Strassensanierung (Belagserneuerung) der Fultigenstrasse von der Käserei Vorderfultigen bis nach Hinterfultigen Kreuzweg bewilligt die Versammlung einen Verpflichtungskredit von Fr. 550‘000.--.
- Aus der Gemeinderechnung 2024 resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 509‘971.50. Mit diesem erfreulichen Resultat mussten aber gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Abschreibungen in gleicher Höhe vorgenommen werden, weshalb die Gemeinderechnung 2024 mit einer Null abschliesst.
Kantonsstrasse Nr. 183 Wislisau – Riggisberg (Riggisbergstrasse) / Verkehrserschwernis wegen Wasserbauarbeiten
Am Montag, 05. Mai 2025, starten die Bauarbeiten zum Hochwasserschutz Rohrbach, Einmündung ins Schwarzwasser, als letzte Etappe des Wasserbauplanes Rohrbach. Der Baubereich erstreckt sich von der Einmündung des Rohrbachs ins Schwarzwasser bachaufwärts bis oberhalb den Gewerbebauten Stoller Bedachungen AG/Kohli Metall-Systembau, etappiert über den Zeitraum Mai – Oktober 2025.
Aus diesem Grund kann die angrenzende Kantonsstrasse Wislisau – Riggisberg (Riggisbergstrasse) während der Zeitspanne Mai – Oktober 2025 nur halbseitig bzw. einspurig befahren werden. Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage wechselseitig geregelt und es ist mit Verkehrserschwernissen und Wartezeiten zu rechnen.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer/innen, von diesen Verkehrserschwernissen Kenntnis zu nehmen, und wir danken für das Verständnis.
Weitere Auskünfte erteilt bei Bedarf auch die Bauleitung, Ingenieurbüro Gruner AG, Projektleiterin Katja Henz, Tel. 031 544 24 57.
Gemeindeverwaltung Rüeggisberg & die Bauleitung
Honig- und Wildbienen in Gefahr; Informationen zur asiatischen Hornisse
Nachstehend finden Sie wichtige Informationen des INFORAMA'S zur asiatischen Hornisse (Meldestelle):
AHV-Zweigstelle Rüeggisberg - neue Öffnungszeiten
Die Zweigstellenleiterin Salome Gyr erweitert die Öffnungszeiten der AHV-Zweigstelle Rüeggisberg, Dorfstrasse 28, ab 01. August 2024 wie folgt:
- Montag – Mittwoch, jeweils am Vormittag
- Freitag am Vormittag
Rüeggisberg, 12. Juli 2024
AHV-Zweigstelle & Gemeindeverwaltung Rüeggisberg
Rüeggisberg Los 5 - Vermarkungsrevision und Ersterhebung der amtlichen Vermessung
Aufgrund der Aufforderung des Amtes für Geoinformation des Kanton Bern hat der Gemeinderat Rüeggisberg die Aufarbeitung der alten grafischen Grundbuchvermessung der Gemeinde Rüeggisberg beschlossen. Infolge einer Submission wurde das Ingenieur- und Geometerbüro W+H AG in Münchenbuchsee mit der Ausführung der Arbeiten betraut.
Die Vermarkungsrevision und Ersterhebung läuft in verschiedenen Arbeitsschritten ab:
- Aufsuchen und setzen fehlender Grenzzeichen in bebauten Gebieten
- Aufnahme von Grenzzeichen, Gebäuden und Kulturgrenzen
- Planauflage, Grundbucheintrag, Genehmigung
Die Arbeiten beginnen im Mai 2024 und dauern bis Ende 2028. Die Grundeigentümer werden vorgängig mit detaillierten Angaben informiert. Für das Verständnis und die Mithilfe der Grundeigentümer danken wir im Voraus bestens.
Die Gemeindeverwaltung Rüeggisberg (031 808 18 18) oder das Ingenieur- und Geometerbüro W+H AG, Standort Münchenbuchsee, Sandro Kunz (031 868 10 70) stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Rüeggisberg, 24. April 2024
Der Gemeinderat
Wasserversorgung Rüeggisberg - Trinkwasserqualität
Das Trinkwasser der Wasserversorgung Rüeggisberg stammt aus verschiedenen Quellgebieten und wird vor der Verteilung im Leitungsnetz durch UV-Behandlung desinfiziert. Die Wasserqualität wird zudem periodisch untersucht. Die Untersuchungsergebnisse der letztmals am 14. Mai 2025 im Rahmen der Selbstkontrolle entnommenen und durch das Kant. Laboratorium in Bern untersuchten Proben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Härtegrad variert je nach Entnahmestelle zwischen 32.0 °f und 32.7° französische Härtegrade (= eher hart). Der Nitratgehalt liegt zwischen 9.4 mg/l und 14.1 mg/l und damit unter dem Toleranzwert von 40 mg/l. Die Untersuchungsberichte mit den weiteren untersuchten Werten können auf der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Das Monitoring von Chlorothalonil-Abbauprodukten zeigt, dass die Proben bezüglich der untersuchten Kriterien in Ordnung waren. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Chlorothalonil.pdf
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/innen gemäss Art. 275 lit. d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Rüeggisberg, 08. August 2025
Die Gemeindeschreiberei & der Brunnenmeister