Mitteilungen
Hier finden Sie alle Mitteilungen der Gemeinde im Überblick
Feuerverbot im Kanton Bern
In sechs Verwaltungskreisen des Kantons Bern haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.
Aufruf zu besonderer Vorsicht
Ausserhalb dieser Verbotszonen (im Berner Oberland und Thun) darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Situation wird am kommenden Donnerstag, 16. Juli 2026, neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Hotline Deutsch für Fragen: Tel. 031 635 23 53
Das Merkblatt zum Feuerverbot finden Sie hier: Merkblatt Feuerverbote: was-gilt?.pdf
Aufruf zum Wassersparen!
Das entsprechende Plakat finden Sie hier: Aufruf zum Wasser sparen.pdf
Totalrevision Gemeindeordnung; Genehmigung nach Art. 56 Gemeindegesetz (GG)
Mit Verfügung vom 20. Juli 2026 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern die von der Gemeindeversammlung von Rüeggisberg am 04. Juni 2026 beschlossene Totalrevision der Gemeindeordnung in Anwendung von Art. 56 des Gemeindegesetzes (GG) vom 16.03.1998 genehmigt.
Die neue Gemeindeordnung wird per 01. Januar 2027 in Kraft gesetzt.
Die Genehmigung und die Inkraftsetzung der Gemeindeordnung wird gemäss Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gegen die Verfügung des Kant. AGR kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes VRPG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Rüeggisberg, 21. Juli 2026
Der Gemeinderat
Totalrevision Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen; Genehmigung nach Art. 56 Gemeindegesetz (GG)
Mit Verfügung vom 20. Juli 2026 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern die von der Gemeindeversammlung von Rüeggisberg am 04. Juni 2026 beschlossene Totalrevision des Reglementes über die Urnenwahlen und –abstimmungen in Anwendung von Art. 56 des Gemeindegesetzes (GG) vom 16.03.1998 genehmigt.
Das neue Reglement wird per 01. Januar 2027 in Kraft gesetzt.
Die Genehmigung und die Inkraftsetzung des Reglementes über die Urnenwahlen und –abstimmungen wird gemäss Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gegen die Verfügung des Kant. AGR kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes VRPG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Rüeggisberg, 21. Juli 2026
Der Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 25. Juni 2026
Als neue Gemeinderätin wählt der Gemeinderat mit Feststellungsbeschluss gemäss Art. 45 Abs. 3 des Urnenwahlreglementes Fabienne Nussbaum, Projektleiterin RKBM, Rüeggisberg. Fabienne Nussbaum wurde von der Liste Nr. 2 „parteilos“ nominiert. Sie tritt das Amt per 01. August 2026 an und übernimmt das Ressort Umwelt und Betriebe als Nachfolgerin von Sebastian Eugster.
Die Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Fultigenstrasse, Los 1 (Weiler Hinterfultigen) gehen im Offenen Vergabeverfahren an die Sky Wings Böhlen Bagger, Riggisberg, zum Offertbetrag von Fr. 511‘346.10 netto inkl. MWST (100 % Angebotspreis). Am Vergabeverfahren haben 7 Bauunternehmungen teilgenommen. Die gleichzeitigen Rohrlegearbeiten (Wasserversorgung) gehen im Einladungsverfahren an die Zwahlen-Beyeler Haustechnik GmbH, Tromwil, zum Offertbetrag von Fr. 130‘866.-- netto inkl. MWST. Die Bauarbeiten starten im Verlaufe des Monats August 2026. Es muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Die Dorfbewohner/innen werden noch entsprechend informiert.
Der Auftrag für die Verankerung einer Stützmauer an der Rossgrabenstrasse in der Nähe der Rossgrabenbrücke in Hinterfultigen geht an die Brönnimann Spezial-Tiefbau AG, Seftigen, zum Offertbetrag von Fr. 17‘279.80 netto inkl. MWST. Dazu kommen die Kosten der Burri + Partner Bau AG, Riggisberg, für Sondierung, das Hinterfüllen der Stützmauer und die abschliessenden Belagsarbeiten in der Höhe von Fr. 8‘000.-- bis Fr. 10‘000.--. Der Gemeinderat hat für diese Verankerungsarbeiten einen Verpflichtungskredit von total Fr. 30‘000.-- bewilligt.
Der Waldgenossenschaft Thanwald wird an ihre Restkosten für den Ausbau der Waldstrassen im Thanwald ein Gemeindebeitrag von total Fr. 25‘000.-- ausgerichtet (enthaltend Beschilderung Verbotstafeln für Motorfahrzeuge von Fr. 1‘300.--). Der freiwillige Beitrag wird auch mit den Vorteilen begründet, die der Allgemeinheit mit dem Waldstrassenprojekt erwachsen sind, als attraktives Naherholungsgebiet für das Spazieren, Wandern (Wanderwegnetz), Reiten, Fahrradfahren, Mountain Biken, etc. In diesem Zusammenhang hat der Rat festgestellt, dass Motorfahrzeuge oftmals hinter den Fahrverbotstafeln parkiert werden, was dem Befahren der Waldwege gleichkommt. Der Rat wird nicht umhin kommen, dieses widerrechtliche Befahren der Waldwege zu ahnden (Busse Fr. 100.--).
Um der Finanzierungslücke zwischen der Rechnungsstellung des Kantons für die Lastenverteilungen im Juni und dem Eingang des Finanzausgleichs im Oktober entgegenzuwirken, wird bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG für die Laufzeit vom 30.06. – 30.10.2026 ein Festdarlehen in der Höhe von 1,4 Mio. Franken aufgenommen, zu einem Zinssatz von 0,45 %.
In der Bedarfsplanung für Zivilschutzanlagen durch Bund und Kanton ist der Kommandoposten (KP) in der Zivilschutzanlage Schulhaus Ziegelacker bereits per 01.01.2026 aufgehoben worden. Der KP wird umgenutzt und als öffentlicher Schutzraum weitergeführt.
Gemeindeverwaltung - Schliessungstage während den Sommer-Schulferien
Wegen Ferienabwesenheiten bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung Rüeggisberg während den Schulferien im Juli und August 2026 jeweils am Mittwoch den ganzen Tag geschlossen. Wegen schulpflichtigen Kindern müssen die Mitarbeiterinnen gezwungenenermassen ihre Ferien während den Schulferien beziehen.
Es betrifft dies folgende Daten:
- Mittwoch, 08. Juli 2026
- Mittwoch, 15. Juli 2026
- Mittwoch, 22. Juli 2026
- Mittwoch, 29. Juli 2026
- Mittwoch, 05. August 2026
An den übrigen Tagen hat die Gemeindeverwaltung zu den gewohnten Büroöffnungszeiten geöffnet.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Rüeggisberg, 19. Juni 2026
Die Gemeindeverwaltung
Wasserversorgung Rüeggisberg - Trinkwasserqualität
Das Trinkwasser der Wasserversorgung Rüeggisberg stammt aus verschiedenen Quellgebieten und wird vor der Verteilung im Leitungsnetz durch UV-Behandlung desinfiziert. Die Wasserqualität wird zudem periodisch untersucht. Die Untersuchungsergebnisse der letztmals am 17. Juni 2026 im Rahmen der Selbstkontrolle entnommenen und durch das Kant. Laboratorium in Bern untersuchten Proben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Härtegrad beträgt durchschnittlich 33.5 °f französische Härtegrade (= eher hart). Der Nitratgehalt liegt zwischen 8.6 mg/l und 13.3 mg/l und damit unter dem Toleranzwert von 40 mg/l. Die Untersuchungsberichte mit den weiteren untersuchten Werten können auf der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Das Monitoring von Chlorothalonil-Abbauprodukten zeigt, dass die Proben bezüglich der untersuchten Kriterien in Ordnung waren. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Chlorothalonil.pdf
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/innen gemäss Art. 275 lit. d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Rüeggisberg, 29. Juni 2026
Die Gemeindeschreiberei & der Brunnenmeister
Gemeindeversammlung 04. Juni 2026 - Medienmitteilung
Die Medienmitteilung zur "Frühjahrs"-Gemeindeversammlung vom 04.06.2026 finden Sie hier: Medienmitteilung Gemeindeversammlung 04.06.2026.pdf
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 02. Juni 2026
Gemeinderat Sebastian Eugster (parteilos), Rüeggisberg, hat per 31. Juli 2026 seinen Rücktritt erklärt. Die Demission nach 8 ½ jähriger Ratstätigkeit (Ressort Umwelt und Betriebe) wird mit dem neuerlichen beruflichen Wechsel ins Ausland begründet, als Mitarbeiter der DEZA (Direktion für Entwicklung und Zusammen-arbeit). Die Demission wird mit dem besten Dank für die grosse Arbeit und das tolle Teamwork angenommen. In seiner Amtszeit verwirklichte Sebastian Eugster einige gewichtige Projekte im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung, aber auch das Generationenprojekt mit dem Um- und Ausbau der Schulanlage Ziegelacker mit einer neuen Turn- und Mehrzweckhalle, wo er die Baukommission präsidierte. Die Liste 2 „parteilos“ aus den Gesamterneuerungswahlen 2022 wird aufgefordert, gestützt auf Art. 45 Abs. 2 des Urnenwahlreglementes innert 30 Tagen eine Ersatzkandidatur einzureichen.
Als neuer Werkhofmitarbeiter wird Christian Bucher, Rüeggisberg, bestimmt, mit einem Beschäftigungsgrad von vorerst 70 % und Stellenantritt 01. September 2026. Es ist vorgesehen, dass Christian Bucher später auch die Funktion des Materialwarts Feuerwehr übernimmt, wo dannzumal der Beschäftigungsgrad auf 80 % erhöht würde.
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 23. April 2026
Die Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Rüeggisberg schliesst bei einem Aufwand von Fr. 7‘187‘058.74 (inkl. planmässige Abschreibungen von Fr. 1‘093‘592.10) und einem Ertrag von Fr. 7‘542‘380.53 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 355‘321.79 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 565'905.--. Demnach resultiert eine Besserstellung gegenüber dem Budget von Fr. 921'226.79. Das deutlich bessere Resultat ist vorallem auf den höheren Fiskalertrag und den höheren Gebühreneingang, auf die durchwegs tieferen Beiträge an die Lastenverteiler und auf weniger Personalaufwand zurückzuführen.
Zur Refinanzierung eines auslaufenden Darlehens ist bei der Swissquote Bank SA ein Darlehen von Fr. 1'000'000.-- mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einem Zinssatz von 0.98 % aufgenommen worden.
Fritz Stäger, Niederbütschel, hat als Verantwortlicher für die Schneeräumungsarbeiten im Bezirk Oberbütschel und Vorderfultigen den Vertrag auf die abgelaufene Wintersaison 2025/2026 gekündigt. Der Gemeinderat hat vom Rücktritt Kenntnis genommen und dankt Fritz Stäger für die während über 10 Jahren tadellos geleistete Arbeit mit dem Schneepflug. Die Winterdienstarbeiten werden in den nächsten Gemeinde-Nachrichten öffentlich ausgeschrieben.
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 26. März 2026
In der aktuell gültigen Generellen Wasserversorgungsplanung GWP ist statuiert, dass die Quellen auf der Egg Rüeggisberg und im Kohliloch dereinst aufgehoben werden sollen. Im Rahmen der laufenden Überarbeitung der GWP soll für die beiden Quellen mit Blick auf die Versorgungslage eine Standortbewertung über die künftige Nutzung und den perma-nenten Weiterbetrieb vorgenommen werden. Der Auftrag hiefür geht an die GEOTEST AG, Zollikofen, und der Verpflichtungskredit für die Überarbeitung der GWP wird um Fr. 13'000.-- auf Fr. 45'000.-- erhöht.
Die Strassenentwässerungsrinne bei der Einmündung Brügglenstrasse in die Dorfstrasse Rüeggisberg (Kantonsstrasse) ist defekt und lässt sich auch nicht mehr reparieren. Der Gussrost ist lose und verursacht laute Schlaggeräusche, wenn Fahrzeuge über die Rinne fahren. Der Auftrag für das Ersetzen der Rinne geht an die Schneider Gartenbau/Tiefbau GmbH, Hinterfultigen, zum Offertbetrag von Fr. 9‘091.75 netto inkl. MWST.
Gestützt auf die jährliche Ausschreibung und die Rückmeldung der Eltern setzt der Rat das Tagesschulangebot Rüeggisberg auf Antrag der Schulleitung für das Schuljahr 2026/2027 wie folgt fest:
- Montag, Dienstag und Donnerstag: Mittagsmodul/Mittagstisch, an welchen jeweils bis zu 23 Kinder teilnehmen (Dienstag)
- Weiterführung des Nachmittagsmoduls am Dienstag (8 Kinder)
Das Gesuch um eine Betriebsbewilligung B (öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank) für das Bed & Breakfast, Rüeggisberg, geht in befürwortendem Sinne und ohne Auflagen an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 21. Januar 2026
Vorgängig der eigentlichen Sanierung der Fultigenstrasse zwischen Vorderfultigen (Käserei) und Hinterfultigen (Kreuzweg) soll im Dörfli Hinterfultigen im Bereich der Liegenschaft Fultigen-strasse 42 die schadhafte, rund 30 m lange Betonmauer abgebrochen und durch eine neue Natursteinmauer ersetzt werden. Der Auftrag hiefür geht an die Schneider Gartenbau/Tiefbau GmbH, Hinterfultigen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, den dortigen, in der Mitte der Mauer eingelassenen Brunnen – angeschlossen an die Wasserversorgung – aus Spargründen nicht mehr einzusetzen.
Immer an der 1. Sitzung im neuen Jahr nimmt der Gemeinderat eine «Tour d’horizon» vor über seine pendenten Geschäfte in den verschiedenen Ressorts. Die Terminkontrolle ist unverändert gross und umfasst nicht weniger als 54 laufende Geschäfte auf Stufe Gemeinderat. Der Umfang der pendenten Geschäfte war in den letzten Jahren aber gleichbleibend. Ist ein Geschäft erledigt, kommt ein neues dazu.
Gemeinderatswahlen 29. November 2026 - Bekanntmachung
Im kommenden Herbst wählt die Gemeinde an der Urne den Gemeinderat und das Gemeindepräsidium für die Amtsperiode vom 01.01.2027 - 31.12.2030. Die Gesamterneuerungswahlen sind auf Sonntag, 29. November 2026 und an den reglementarisch vorangehenden Tagen (briefliche Wahl) angesetzt worden. Allenfalls erforderliche Stichwahlen finden drei Wochen später am 20. Dezember 2026 statt. Die Wahlen erfolgen gemäss der neuen Gemeindeordnung sowie dem neuen Reglement über die Urnenwahlen und –abstimmungen, vorbehältlich deren Annahme an der Gemeindeversammlung vom 04. Juni 2026.
1. Majorzwahlverfahren (Merheitswahlverfahren)
Die Stimmberechtigten wählen an der Urne im Majorzwahlverfahren
- den Präsidenten oder die Präsidentin der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person
- die übrigen 4 Mitglieder des Gemeinderates
2. Fristen
Gemäss der neuen Gemeindeordnung sowie dem Reglement über die Urnenwahlen ergeben sich folgende Fristen:
2.1 Einreichen der Wahlvorschläge (Majorzlisten) für den Gemeinderat
Freitag, 16. Oktober 2026, 17.00 Uhr auf der Gemeindeschreiberei Rüeggisberg
2.2 Einreichen der Wahlvorschläge (Majorz) für das Amt des/der Gemeindepräsidenten/in
Freitag, 16. Oktober 2026, 17.00 Uhr auf der Gemeindeschreiberei Rüeggisberg
3. Vorgaben zur Einreichung von Listen
- 1 Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
- 2 Der Wahlvorschlag muss von mindestens 5 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
- 3 Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Gruppenbezeichnung tragen.
- 4 Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlages ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
- 5 Die Vorgeschlagenen dürfen als Gemeinderat/Gemeinderätin oder Gemeindepräsident/in nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen. Stehen sie auf mehreren Wahlvorschlägen, so haben sie sich auf Aufforderung des Gemeindeschreibers bis Mittwoch, 21. Oktober 2026 für einen zu entscheiden. Auf den übrigen werden sie gestrichen.
- 6 Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
- 7 Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertreter/innen. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlages abzugeben.
- 8 Wir machen darauf aufmerksam, dass unabhängig von bestehenden Parteien und Gruppierungen jede/r Stimmbürger/in eine eigene Liste mit Wahlvorschlägen einreichen kann. Die Liste muss lediglich die vorstehenden Vorgaben erfüllen.
4. Ersetzen von Kandidaten, Beheben von Mängeln
Werden nach dem Einreichen der Wahlvorschläge Mängel entdeckt, so werden diese der Vertreterin oder dem Vertreter des Wahlvorschlages unverzüglich mitgeteilt. Die Behebung von Mängeln oder das Ersetzen von Kandidaten hat bis Mittwoch, 19. Oktober 2026, 12.00 Uhr, auf der Gemeindeschreiberei zu erfolgen.
5. Stille Wahlen
Wenn für die Wahl des Gemeinderates und des/der Gemeindepräsidenten/in nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Sitze zu besetzen sind, findet eine Stille Wahl statt (Art. 43 Urnenwahlreglement). In diesem Fall wird die Wahl in der Gemeinderatssitzung vom 29. Oktober 2026 festgestellt.
6. Auskunft
Für Fragen zu den Gemeinderatswahlen steht Gemeindeschreiber Peter Zurbrügg gerne zur Verfügung, ( 031 / 808 18 18, oder * peter.zurbruegg@rueggisberg.ch
Rüeggisberg, 14. Januar 2026
Der Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 17. Dezember 2025
Für die Überbauung «Leben in der Hostet» an der Dorfstrasse in Rüeggisberg, umfassend 2 eingeschossige Wohnbauten mit insgesamt 3 Wohneinheiten, erteilt der Gemeinderat die Baubewilligung. Bei der Überbauung handelt es sich um eine Kleinwohnform, welche auf folgenden Grundsätzen beruht:
- Wohnen auf reduzierter Fläche 30 – 45 m2;
- Bauen im Sinne des Ortsbildschutzes;
- kreislauffähige Bauweise und nachhaltige Energielösungen;
- geringe Bodenversiegelung, kein Verlust von Grünfläche für Parkplätze, hohe Biodiversität in der Landschaftsgestaltung, Klimaresilienz
Dem Baugesuch ist ein qualitätssicherndes Gutachterverfahren nach Art. 99a Kant. Bauverordnung u.a. mit 3 halbtägigen Workshops mit einem 12köpfigen Gremium von Sach- und Fachgutachter/innen vorausgegangen, weil das Dorf Rüeggisberg zum ISOS-Iventar (Inventar schützenswerter Ortsbilder Schweiz) gehört und in der Baugruppe A Dorf Rüeggisberg nach kantonalem Bauinventar der Denkmalpflege liegt.
Die Swisscom (Schweiz) AG schaltet auf Ende Jahr ihr 3G-Mobilfunknetz ab. Da die Alarmierung der UV-Anlage bei der Quelle Kohliloch (Wasserversorgung) noch auf dieser Technologie basiert, muss der Alarm nachgerüstet werden. Mit der Umrüstung der Alarmierung wird die Stebatec Trinkwasser AG in Burgdorf beauftragt zum Offertbetrag von Fr. 5'234.85 netto inkl. MWST.
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 03. Dezember 2025
Zur Ablösung eines bestehenden Darlehens nimmt der Rat per 12. Dezember 2025 bei der Pensionskasse des Bundes PUBLICA, Bern, ein neues Darlehen von 1 Mio. Franken auf, mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einem Zinssatz von 0,95 %.
Die Käsereigenossenschaft Vorderfultigen will ihren Weltmeister Pius Hitz feiern, welcher an den World Cheese Awards von Mitte November in Bern mit dem 18 Monate gereiften Le Gruyère AOP den Weltmeistertitel holte. An die Kosten dieser Feier spricht der Rat einen Beitrag von Fr. 200.--.
Gemeinde-Urnenabstimmung 30. November 2025 - Resultat
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1'290'000.-- für den Ersatz der Wasserleitungen im Bezirk Fultigen (Wasserversorgung)
Die Abstimmungsprotokolle mit dem Resultat finden Sie hier:
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 12. November 2025
Der Rat beschliesst als zuständiges Organ, den Stundenansatz für Arbeiten z.G. der Gemeinde von bisher Fr. 28.-- per 01. Januar 2026 auf Fr. 32.-- zu erhöhen, auf einen etwas marktgerechteren Ansatz. Letztmals wurde der Stundenansatz per 01. Januar 2018 von damals Fr. 25.-- auf Fr. 28.-- erhöht.
Der Rat beschliesst, den «Gemeindetopf» bei der VERD Purpose Genossenschaft, Riggisberg (neues Bezahlsystem) zu aktivieren und die Einkaufssumme von Fr. 411.-- (822 Haushalte x Fr. --.50 einzuzahlen, damit das bisherige Guthaben aus den Transaktionen mit VERD.cash den Gemeindebürgern/innen zu Gute kommt und Ende Jahr nicht automatisch dem Landestopf gutgeschrieben wird. Als Trägerschaft innerhalb der VERD-Genossenschafter in der Gemeinde ist der Verein Dorfegge, Rüeggisberg, vorgesehen.
An den gemeinnützigen Verein «Tischlein deck dich» (Foodsave-Organisation) spricht der Rat eine Spende von Fr. 200.--. Die Organisation betreibt schweizweit 166 Abgabestellen von Lebensmitteln, davon 32 im Kanton Bern, u.a. in Kehrsatz und in Schwarzenburg.
An die Verbesserung einer Zufahrt zu einer ständig bewohnten Liegenschaft hat der Rat gestützt auf Art. 28 des Strassen- und Wegreglementes einen Beitrag von 28 % in Aussicht gestellt, ausmachend rund Fr. 14'500.--.
Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 30. Oktober 2025
Das Budget 2026 weist bei einem Aufwand von Fr. 8'268'125.-- und einem Ertrag von Fr. 7'859'990.-- einen Aufwandüber-schuss von Fr. 408'135.-- auf. Die Steueranlage von 1,85 Ein-heiten wird beibehalten.
Der Auftrag für die Winterdienstarbeiten (Schneeräumung) im Bezirk Vorderfultigen – Hinterfultigen gehen an die Bärtschi Lohnarbeiten, Brügglen. Der entsprechende Vertrag wird per 01. November 2025 abgeschlossen.
Für die Beförderung der Offiziere bei der Feuerwehr ist der Gemeinderat zuständig. Kpl Florian Stucki, Gutried, Vorderfultigen, wird zuhanden der Schlussübung zum Leutnant befördert. Florian Stucki hat die für den Offiziersgrad erforderliche Ausbildung besucht und mit Erfolg bestanden.
An die Gewerbeausstellung des Gewerbevereins Rüeggisberg & Umgebung, welche am Wochenende vom 04. – 06. September 2026 stattfinden wird, spricht der Gemeinderat einen Sponsorenbeitrag von Fr. 1'500.--. Vorgesehen ist, dass auch die Einwohnergemeinde mit einem Stand mitmacht.
Der Rat legt den Sitzungskalender und die übrigen Termine für das Jahr 2026 fest. Die Gemeindeversammlungen finden am 04. Juni und am 03. Dezember 2026 statt. Zudem stehen im 2026 Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat an. Wegen Amtszeitbeschränkung können 3 Ratsmitglieder nicht mehr zur Wiederwahl antreten, darunter die Gemeindepräsiden-tin Therese Ryser (SVP). Die Gemeinderatswahlen sind auf den 29. November 2026 festgelegt.
Kantonsstrasse Nr. 183 Wislisau – Riggisberg (Riggisbergstrasse) / Verkehrserschwernis wegen Wasserbauarbeiten
Am Montag, 05. Mai 2025, starten die Bauarbeiten zum Hochwasserschutz Rohrbach, Einmündung ins Schwarzwasser, als letzte Etappe des Wasserbauplanes Rohrbach. Der Baubereich erstreckt sich von der Einmündung des Rohrbachs ins Schwarzwasser bachaufwärts bis oberhalb den Gewerbebauten Stoller Bedachungen AG/Kohli Metall-Systembau, etappiert über den Zeitraum Mai – Oktober 2025.
Aus diesem Grund kann die angrenzende Kantonsstrasse Wislisau – Riggisberg (Riggisbergstrasse) während der Zeitspanne Mai – Oktober 2025 nur halbseitig bzw. einspurig befahren werden. Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlage wechselseitig geregelt und es ist mit Verkehrserschwernissen und Wartezeiten zu rechnen.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer/innen, von diesen Verkehrserschwernissen Kenntnis zu nehmen, und wir danken für das Verständnis.
Weitere Auskünfte erteilt bei Bedarf auch die Bauleitung, Ingenieurbüro Gruner AG, Projektleiterin Katja Henz, Tel. 031 544 24 57.
Gemeindeverwaltung Rüeggisberg & die Bauleitung
Rüeggisberg Los 5 - Vermarkungsrevision und Ersterhebung der amtlichen Vermessung
Aufgrund der Aufforderung des Amtes für Geoinformation des Kanton Bern hat der Gemeinderat Rüeggisberg die Aufarbeitung der alten grafischen Grundbuchvermessung der Gemeinde Rüeggisberg beschlossen. Infolge einer Submission wurde das Ingenieur- und Geometerbüro W+H AG in Münchenbuchsee mit der Ausführung der Arbeiten betraut.
Die Vermarkungsrevision und Ersterhebung läuft in verschiedenen Arbeitsschritten ab:
- Aufsuchen und setzen fehlender Grenzzeichen in bebauten Gebieten
- Aufnahme von Grenzzeichen, Gebäuden und Kulturgrenzen
- Planauflage, Grundbucheintrag, Genehmigung
Die Arbeiten beginnen im Mai 2024 und dauern bis Ende 2028. Die Grundeigentümer werden vorgängig mit detaillierten Angaben informiert. Für das Verständnis und die Mithilfe der Grundeigentümer danken wir im Voraus bestens.
Die Gemeindeverwaltung Rüeggisberg (031 808 18 18) oder das Ingenieur- und Geometerbüro W+H AG, Standort Münchenbuchsee, Sandro Kunz (031 868 10 70) stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Rüeggisberg, 24. April 2024
Der Gemeinderat