Richtiges Vorgehen bei Bauvorhaben
Bauten, Anlagen und Vorkehren erfordern gemäss bernischem Baugesetz eine Baubewilligung. Über die Baubewilligungspflicht, baubewilligungsfreie Bauvorhaben und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt die Gemeindeverwaltung Auskunft.
Zuständige Kommission
Bau- und Planungskommission
Bausekretär
Peter Zurbrügg, Gemeindeschreiber/Bauverwalter
Weitere Informationen und die notwendigen Bewilligungsformulare können Sie online über www.jgk.be.ch oder bei der Gemeindeverwaltung beziehen.
Bei uns können Sie Ihr Baugesuch auch elektronisch einreichen. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau
Wertvolle Informationen über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) finden Sie hier: https://www.ÖREB-Kataster