Militär
Meldepflicht
Bitte beachten Sie die Meldepflicht: Wohnortswechsel, Adress- und Berufswechsel sowie Änderungen der Personalien sind dem Sektionschef zu melden.
Sektionschef
Sektionschef Bern
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Telefon 031 634 92 33
am.bsm@pom.be.ch
Beim Wegzug in eine andere Gemeinde ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef des alten Wohnortes zur Eintragung der Abmeldung vorzuweisen oder einzusenden. Die Anmeldung am neuen Wohnort hat innert 14 Tagen seit der Abmeldung zu erfolgen. Das Dienstbüchlein ist dem zuständigen Sektionschef zur Eintragung der Anmeldung und der neuen Adresse vorzuweisen oder einzusenden.